§1
Zuständigkeit, Mitgliedschaft:
Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung des Reit- und
Fahrvereins Odenwald e.V., Sitz Fahrenbach - Robern. Zur Jugendabteilung
gehören alle Mitglieder des RuF bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie die
gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. Die Jugendabteilung
führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Vereins.
§2
Ziele:
Die Jugendabteilung des RuF Odenwald e.V. gibt den jugendlichen Mitgliedern des
Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche
Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den
Gemeinschaftssinn, die internationale und nationale Verständigung verschiedener
Bevölkerungsgruppen.
§3
Aufgaben:
– Ausbildung in den einzelnen Pferdesportarten (Reiten, Voltigieren und Fahren)
– Durchführung von Wettkämpfen
– Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten, internationale Begegnungen,
Bildungsmaßnahmen, Musikveranstaltungen usw.
– Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen für nicht organisierte
Jugendliche (z. B. offene Jugendwerbetage, Spielfeste o. ä.)
– Bereitstellung geeigneter sportlicher Betätigungsformen für Jugendliche, die
keinen Wettkampfsport betreiben
– Kontakte zu anderen Jugendgruppen.
§ 4
Organe:
Organe der Jugendabteilung sind
– die Jugendversammlung
– der Jugendausschuss
– der Jugendvorstand
§5
Jugendversammlung:
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung des Reit- und
Fahrvereines Odenwald e.V. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der
Jugendabteilung nach § 1 ab vollendetem 7. Lebensjahr.
Aufgaben der Jugendversammlung sind u. a.
– Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendabteilung
– Entgegennahme und Beratung der Berichte des Jugendvorstandes
– Entgegennahme und Beratung des Kassenabschlusses und des Berichts der
Kassenprüfer
– Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes der Jugendabteilung
– Entlastung des Jugendausschusses
– Wahl des Jugendvorstandes
Die Kassenprüfung wird durch die Revisoren des Vereins durchgeführt.
Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Jahreshaupt-
bzw. Generalversammlung des Vereins zusammen.
Sie wird mindestens zwei Wochen vorher einberufen.
Die Jugendversammlung kann jederzeit durch den Jugendleiter einberufen werden.
Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder der
Jugendversammlung oder auf Beschluss des Jugendausschusses muss eine außerordentliche
Jugendversammlung innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungspflicht von zwei
Wochen stattfinden.
Zur Einberufung genügt die Veröffentlichung durch Aushang.
Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist –unabhängig von der Zahl
der erschienenen Stimmberechtigten– beschlussfähig.
Sie wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste
stimmberechtigten Teilnehmern nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber,
dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher
festgestellt ist. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der
anwesenden Stimmberechtigten.
§6
Jugendausschuss:
Der Jugendausschuss besteht aus
– Jugendleiter/in
– Stellvertreter/in
– Jugendkassenwart/in
Der Jugendleiter/ die Jugendleiterin vertritt die Interessen der Vereinsjugend
nach innen und außen. Er/Sie ist Vorsitzender/Vorsitzende des Jugendausschusses
und stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von der Jugendversammlung auf zwei
Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendausschusses im Amt. In den
Jugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der
Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung.
Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung und dem
Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der
Hälfte der Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung
binnen zwei Wochen einzuberufen.
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des
Vereins. Er entscheidet über die Verwendungen der, der Jugendabteilungen
zufließenden Mittel in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand des
Vereins. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der
Jugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung
des Jugendausschusses.
§7
Jugendvorstand:
Der Jugendvorstand besteht aus
– Jugendleiter/in
– Stellvertreter/in
– Jugendkassenwart/1n
Der Jugendvorstand führt die laufenden Geschäfte der Jugendabteilung. Er hat
alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der Jugendordnung oder der Satzung des
Vereins nicht andere Organe des RuF Odenwald e. V. vorbehalten sind. Er ist
beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
§8
Jugendkasse:
Die Jugendabteilung wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den,
ihr vom Verein zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln, sowie eventuellen
Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen, z. B. aus Aktivitäten. Sie ist
verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Der
Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendabteilung.
Dem Vereinsvorstand oder dem vom Verein damit Beauftragten gegenüber ist die
Jugendabteilung rechenschaftspflichtig. Ihm ist jederzeit Einblick in die
Kassenführung zugeben.
§9
sonstige Bestimmungen:
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten
jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
§10
Gültigkeit, Änderung der Ordnung:
Die Jugendordnung muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von
Zweidrittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der
Generalversammlung des Vereins mit einer Mehrheit von Zweidritteln der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bestätigt werden.
Das Gleiche gilt für Änderungen.
Sie tritt mit der Bestätigung durch die Generalversammlung in Kraft.
Reit- und Fahrverein Robern e.V.
Am Sportgelände 12
74864 Fahrenbach-Robern
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Reitunterricht in Dressur und Springen bei Jan Köberle
Donnerstags ab 19.15Uhr
Bei Interesse bei Melina melden (017634671555)